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Schweigepflicht

Der Therapeut unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Diese stellt in der Therapie ein hohes Gut dar, und ist grundlegend für eine vertrauensvolle Beziehung zwischen dem Patienten und dem Therapeuten. In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie hat der Therapeut eine Schweigepflicht gegenüber dem Kind/Jugendlichen sowie gegenüber den Eltern. Daher ist es auch wichtig, dass die Eltern ihre Kinder nach den Therapien nicht "befragen". Das Kind/Jugendliche kann von sich aus alles erzählen über die Therapie, was es will. Wichtige Inhalte die Eltern und Kind betreffen, sollten in einem gemeinsamen Gespräch thematisiert werden. 

Der Therapeut kann seine Schweigepflicht nur dann selbst aufheben, wenn ein höheres Gut (bspw. Lebensgefahr für den Patienten oder Andere) gefährdet ist.

Mehr dazu erfahren sie hier.

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